Die BG BAU ist eine gesetzliche Unfallversicherung für private Bauherren, die von Hilfskräften unterstützt werden, die zu keinem gewerbsmäßigen Unternehmen gehören. Generell geht es bei der BG BAU um den Versicherungsschutz der Familienangehörigen Freunde und Bekannte, die beim Bau des Eigenheims helfen. Für diese besteht laut BG BAU die Pflicht zur Anmeldung.
Nach der Anmeldung bei der BG BAU zahlt der Baustellenbetreiber Beiträge an die BG BAU. Neben der Anmeldung zum Versicherungsschutz liegt es noch in der eigenen Verantwortung eines jeden Hausbauers, die Helfer auf der Baustelle vor Gefahren zu schützen und – im Fall der Fälle – Unfälle rechtzeitig zu melden. Hierfür musst du für die BG BAU ein Bautagebuch führen. Dies kannst du zum Beispiel über eine Excel Vorlage machen oder – was natürlich deutlich bequemer ist – POCASIO nutzen. Neben der Erfassung von Helferstunden bietet dir POCASIO auch tolle Funktionen wie die Baukostenaufstellung oder den Bauzeitenplan.
Jetzt aber erst mal alles Wissenswerte rund um die BG BAU Pflicht.
BG BAU Anmeldung – Wann muss sie erfolgen?
Grundsätzlich ist die Pflicht zur Anmeldung bei der BG BAU unabhängig davon, ob die Helferinnen und Helfer, Verwandten und Bekannten unentgeltlich arbeiten oder bezahlt werden. Lediglich die Personen, mit denen du unter einem Dach wohnst, Ehe- oder Lebenspartner, müssen nicht angemeldet werden.
Durch die Anmeldung und Beitragszahlung an die BG BAU sind alle Hilfskräfte unfallversichert. Übrigens: Eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung ersetzt nicht den Schutz der gesetzlichen Absicherung durch die Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft.
Die Pflichten auf einen Blick
Binnen einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten muss das Bauvorhaben bei der BG BAU durch die Bauherren angemeldet werden. Da die BG BAU sich auf private Bauvorhaben, „Unternehmerin bzw. Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ (Eigenbauunternehmer) bezieht, erfolgt die Anmeldung nicht über einen Bauträger.
Am einfachsten funktioniert die Meldung über das entsprechende Online-Anmeldeformular für private Bauangelegenheiten. Private Bauherrinnen und Bauherren haben zudem die Pflicht, laut BG BAU ein Bautagebuch zu führen, in dem alle Baumaßnahmen mit Beginn und Ende sowie die ausgeführten Arbeiten und die geleisteten Arbeitsstunden festzuhalten sind.
Nach der Anmeldung beginnt sofort die Beitragszahlung und damit auch der Schutz gegen Arbeits- und Wegeunfälle. Sollte es einmal auf der Baustelle oder den damit verbundenen Wegen zu einem Unfall kommen und ist der Helfer oder die Helferin danach länger als drei Tage arbeitsunfähig, ist das umgehend an die BG BAU zu melden. Das gilt auch, sollte es zu schlimmen, gar tödlichen Unfällen auf der Baustelle kommen. In die 3 Tage sind auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage einzurechnen, außer die Arbeitsunfähigkeit ist erst später eingetreten. Um Unfälle und Verletzungen möglichst zu verhindern, müssen die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.
Was kostet der Versicherungsschutz
Der Beitrag für Versicherte bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten (private Baustellen) errechnet sich aus den zu berücksichtigenden fiktiven Arbeitslöhnen, den Gefahrklassen für private Bauarbeiten und dem Beitragssatz des letzten Umlagejahres. So lag der Betrag pro Helferstunde 2022 bei:
- 1,71 Euro in den alten Bundesländern
- 1,63 Euro in den neuen Bundesländern
Der Mindestbeitrag jedoch beträgt 100 Euro.
Der fiktive Arbeitslohn für eine Arbeitsstunde bei privaten Bauarbeiten lag 2021 bei 13,16 Euro in den alten Bundesländern und bei 12,46 Euro in den neuen Bundesländern.
Grundsätzlich werden alle privaten Bautätigkeiten als Gefahrenklasse 30,89 eingestuft.
Beispiel für den Beitrag bei der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft
Um den Beitrag bei der BG BAU für Eigenbauhelfer bestimmen zu können, kann folgende Rechnung herangezogen werden:
Beitrag für die private Baustelle = Geleistete Helferstunden x fiktives Arbeitsentgelt pro Stunde x Beitragssatz in Prozent
Annahme:
- Die geleisteten Helferstunden belaufen sich auf 80 Stunden.
- Als fiktiver Arbeitslohn gilt der Satz für die neuen Bundesländer (13,16 Euro pro Stunde).
- Der Beitragssatz wird von der Berufsgenossenschaft mit 12,9738 % angegeben.
Damit ist eine Zahlung von 136,59 Euro fällig.
Zur Bestimmung des genauen Beitrags ist das Führen eines Bautagebuchs für die BG BAU zwingend erforderlich. Hierfür haben wir innerhalb von POCASIO einen eigenen Bereich für die Erfassung der Helferstunden entwickelt.
Die Meldung der Arbeitsstunden kann nur noch elektronisch erfolgen.
Des Weiteren besteht eine Mitteilungs-, Auskunft- und Aufzeichnungspflicht. Wenn du nicht POCASIO verwenden möchtest, findet sich auf der Homepage der BG BAU auch ein Formular für die Helferstunden. Die Vorlage des Bautagebuchs der BG BAU muss sorgfältig aufbewahrt werden und bei Bedarf, beispielsweise bei einer Überprüfung der Baustelle, vorgezeigt werden.
Wie werden die Arbeitsstunden gemeldet?
Seit dem Beitragsjahr 2018 akzeptiert die BG BAU nur noch Meldungen über das UV-Meldeverfahren. Hierfür kann entweder das eigene Entgeltabrechnungsprogramm verwendet werden oder die Ausfüllhilfe SV-Net. Die Zugangsdaten werden mit dem jährlichen Informationsschreiben zum Lohnnachweis zum Ende eines Jahres verschickt.
Im elektronischen Lohnnachweis werden folgende Angaben benötigt:
- Mitgliedsnummer
- Betriebsnummer oder die Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle (z. B. Steuerberaterin oder Steuerberater).
- Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers (in diesem Fall die BG BAU)
- Die geltenden Gefahrtarifstellen.
- Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt
- Die geleisteten Arbeitsstunden
- Die Anzahl der zu meldenden Eigenbauhelfer bei der BG BAU
Es empfiehlt sich alle diese Angaben vorab zu erfassen. Damit ist sichergestellt, dass bei der späteren Übermittlung alle erforderlichen Angaben enthalten sind.
Welche Angaben müssen bei der Anmeldung bei der BG BAU gemacht werden?
Zur Anmeldung der privaten Baustelle benötigt die Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft folgende Angaben:
- Name und Anschrift des oder der Bauherren
- Die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
- Die Baustellenanschrift
- Die Anzeige über den Baubeginn
- Nennung des Bauendes
- Die geleisteten Helferstunden aller Helfer
- Die Firmennamen und Anschriften der beauftragten gewerblichen Unternehmen.
Damit die BG Bau Bauherrenauskunft mit allen Daten richtig ausgefüllt ist, stellt die Berufsgenossenschaft wieder ein Onlineformular zur Verfügung.
Was gehört zu einer sicheren Baustelle?
Damit die Baustelle gleich zu Beginn sicher ist, ist die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift der BG Bau unerlässlich. Der richtige Schutz auf der Baustelle beginnt bereits vor dem Baubeginn. Dazu ist es hilfreich, geeignete Schutzmaßnahmen einzuplanen und auf Erste Hilfe Maßnahmen vorbereitet zu sein.
Des Weiteren muss die Baufläche gut organisiert sein. Technische Gerätschaften benötigen ausreichend Platz und einen entsprechenden Sicherheitsabstand zu den Sozialräumen. Da sich während der Arbeit die Wege auf der Baustelle immer ändern, sind auch dafür unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen und eine rechtzeitige Planung erforderlich. Verschiebt sich der Bau in die dunkle Jahreszeit, muss für ausreichend Beleuchtung gesorgt werden.
Werden schwere Geräte oder Baumaschinen eingesetzt, muss der jeweilige Helfer eine entsprechende Befähigung für das ein oder andere Gerät vorweisen können. Ist das nicht der Fall, zahlt die Versicherung nichts bei einem Unfall.
Ebenfalls Teil einer sicheren Baustelle ist die Absturzsicherung. Diese betrifft nicht nur die Helfer selbst, auch sämtliche Anwohner, die von der Baustelle betroffen sein könnten, müssen davor bewahrt werden. Entsprechende Gerüste oder provisorische Geländer können das verhindern. Damit ein Gerüst entsprechend sicher steht, sollte es nur von einer Fachfirma errichtet werden.
Kommen Gefahrstoffe zum Einsatz muss laut BG BAU der Betreiber, die Betreiberin des nicht gewerbsmäßigen Bauvorhabens für entsprechende Schutzausrüstungen (beispielsweise Handschuhe) sorgen.
Wird gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder ist eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen § 19 SGB VII erkennbar, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro erhoben werden.
Zusammenfassung der Anmeldepflicht bei der BG BAU
Der betriebliche Arbeitsschutz wird in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Regelwerke und Verordnungen gesichert. Anders als vielleicht von vielen erwartet, sind aber nicht nur Unternehmen zur Einhaltung dieser Vorschriften verpflichtet.
Sobald jemand selbst Bauarbeiten oder Sanierungsarbeiten auf seinem Grundstück durchführt, und zur Durchführung dieser Eigenarbeiten von Helfern unterstützt wird, muss für deren Schutz und Arbeitssicherheit gesorgt werden. Das beginnt mit der gesetzlichen Anmeldepflicht bei der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft (BG BAU). Diese unterstützt die privaten Baubetreiber bei Arbeitsunfällen der Bauhelferinnen oder Bauhelfer. So sorgt die BG BAU im Fall der Fälle für die optimale Heilbehandlung und schützt vor Schadensersatzansprüchen. Dafür zahlen die privaten Bauherren entsprechende Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Damit die Beiträge in der richtigen Höhe geleistet werden, und damit die Helfer auch abgesichert sind, sind die nicht gewerblichen Baubetreiber zum Führen eines Bautagebuchs verpflichtet. Hierfür stellt die Berufsgenossenschaft diese Formulare online zur Verfügung, alternativ empfehlen wir natürlich die Erfassung in POCASIO.
Sobald der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt wird, wird eine schriftliche Kündigung eingereicht und die Beitragszahlungen enden.